AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Winsport.


Wir arbeiten nur zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie mit Ihrer Bestellung anerkennen.

 Anbieter:

WINSPORT GmbH & Co. KG
Gewerbepark Auwald 
Waldstr. 21
86517 Wehringen
Amtsgericht Augsburg HRA: 21082
Geschäftsführer : Roland Stark

Tel.: (+49) 08234 / 904930
Fax: (+49) 08234 / 902383
Bankverbindung:
Raiffeisenkasse Bobingen

IBAN: DE07 7206 9036 0000 011495
BIC / Swift: GENODEF1BOI
UST-ID-Nr. DE 355263542    -  St,Nr.: 102/182/15500
WEEE-Reg.Nr.:  DE 91 046 067
ZVSR (Lucid)-Nr.: DE 3224276032431
 
haftende Gesellschafterin:
WINSPORT Verwaltungs GmbH
Amtsgericht Augsburg  HRB  37830
Gewerbepark Auwald 
Waldstr. 21
86517 Wehringen
Amtsgericht Augsburg  HRB  37830
Geschäftsführer : Roland Stark

 
- im folgenden „WinSport" genannt -

§ 1 Allgemeines / Geltung
 
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von WinSport erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die WinSport mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten - soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des Absatzes 3 Satz 2 ist - auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
 
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn WinSport ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn WinSport auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
 
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu  Zwecken  abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugeordnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
 
§ 2 Regelungen und Informationen zum Vertragsschluss
 
(1) Allgemeines
 
Alle Angebote von WinSport stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden dar.

(2) Technische Schritte, die zum Vertragsschluss führen und Zustandekommen des Kaufvertrages
 
a) Bestellung über den Online-Shop
Für eine Bestellung eines oder mehrerer Artikel über den Online-Shop, müssen die Artikel zunächst durch einen Mausklick auf den Link "In den Warenkorb" zur Bestellung vorgemerkt werden. Im „Warenkorb“ (den der Kunde jederzeit über einen Link im Shopangebot erreichen kann) wird der Kunde nach Betätigung der Schaltfläche „Weiter zum nächsten Schritt“ durch den Bestellvorgang geführt, indem jeder Schritt erläutert und die erforderlichen Angaben abgefragt werden.
 
Der Bestellvorgang ist abgeschlossen, wenn der Kunde in Schritt 4 („Bestellen“) den Button „Zahlungspflichtig bestellen" betätigt.
 
Darin liegt das Angebot des Kunden zum Abschluss des Vertrages, welches WinSport innerhalb von zwei Tagen nach Zugang annehmen kann. 
 
Die Annahme des Angebots durch WinSport erfolgt durch gesonderte Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware. Die Bestellbestätigung selbst stellt noch keine Annahme des Angebots dar, es sei denn, diese beinhaltet eine Zahlungsaufforderung. Mit der Annahme durch  WinSport ist der Kaufvertrag geschlossen.
 
b) Bestellung per Telefon, Mail, Fax oder Brief
Sofern im Onlineshop ausdrücklich angeboten, erfolgt der Vertragsschluss bei Bestellung durch den Kunden per Telefon, Mail, Fax oder Brief wie folgt:
 
Der Kunde erklärt mündlich oder schriftlich seine verbindliche Absicht, genau benannte Artikel des Angebots im Online-Shop kaufen zu wollen. Darin liegt das Angebot des Kunden zum Abschluss des Vertrages, welches WinSport innerhalb von fünf Tagen nach Zugang annehmen kann.
 
Die Annahme des Angebots durch WinSport erfolgt durch Übersendung der Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Ware. Damit ist der Kaufvertrag geschlossen.
 
(3) Speicherung und Zugang zum Vertragstext
WinSport speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten und die Vertragsbedingungen per E-Mail zu. Damit verschafft WinSport dem Kunden die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Ein Zugang zu den bei WinSport gespeicherten Vertragstexten ist - mit Ausnahme der frei zugänglichen AGB - nur registrierten Kunden über das Kundenkonto möglich.
 
(4) Erkennen und Berichtigung von Eingabefehlern
Zur Erkennung und Verhinderung von Eingabefehlern während des Bestellvorgangs bekommt der Kunde vor der wirksamen Bestellung eine Übersichtsseite zur Kontrolle angezeigt, mit deren Hilfe er alle Einzelheiten der Bestellung kontrollieren und in den Eingabefeldern selbst oder unter Verwendung des „Zurück“-Buttons des Internetbrowsers die eingegebenen Daten berichtigen kann.
 
(5) Zur Verfügung stehende Sprachen
Die Vertragssprache ist Deutsch.
 
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die angezeigten Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Verpackungs- und Versandkosten werden zuzüglich berechnet und dem Kunden rechtzeitig angezeigt.
 Für den Fall der Bestellung aus dem Ausland, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Bank oder Ihr Land WinSport nicht bekannte Kosten oder Steuern erheben, wie z.B. (Einfuhr-)Zölle oder Bearbeitungsgebühren für die Zahlung. Hierbei handelt es sich nicht um Kosten, die über WinSport abgeführt oder in Rechnung gestellt werden.
 

(2) WinSport akzeptiert alle auf der Internetseite angegebenen Zahlungsarten. WinSport stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm in Textform spätestens mit Warenlieferung übersandt wird.
 
Der Gesamtkaufpreis der bestellten Ware ist je nach gewählter Zahlungsart zahlbar.
 
(3) Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
 
(4) Gegenüber Unternehmern ist WinSport berechtigt, Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
 
§ 4 Verpackungs- und Versandkosten, Gefahrübergang
 
Verpackungs- und Versandkosten werden dem Besteller rechtzeitig vor Auslösen des Bestellvorganges bekannt gegeben.
 
Regelungen gegenüber Verbrauchern
 
(1) Im Falle des Widerrufs trägt die regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Kunde, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.
 
(2) Der Verkäufer trägt in jedem Fall die Versandgefahr.
 
Regelungen gegenüber Unternehmern
 
(1) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder WinSport noch andere Leistungen (zB. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem WinSport versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.
 
(2) Die Versandart und die Verpackung unterliegen dem pflichtgemäßen Ermessen von WinSport.
 
(3) Der Kunde trägt die Lagerkosten nach Gefahrübergang. Bei Lagerung durch WinSport betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
 
(4) Die Sendung wird von WinSport nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
 
§ 5 Lieferung und Lieferzeiten
 
Regelungen gegenüber Verbrauchern

(1) Die Lieferung der Ware an den Kunden erfolgt durch Drittanbieter (Lieferdienste).

(2) Die Lieferzeiten sind entweder der Produktbeschreibung oder den gesondert abrufbaren Angaben zum Versand im Shop zu entnehmen.

(3
) Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Zumutbarkeit ist dann gegeben, wenn
 
-      die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
-      die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
-      dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder keine zusätzlichen Kosten entstehen oder der Verkäufer sich zur Übernahme dieser Kosten bereit erklärt.
 
(4) Die Kosten für Transport und Verpackung werden bei Teillieferungen nur einmal berechnet.
 
Regelungen gegenüber Unternehmern
 
(1) Lieferungen erfolgen ab 86517 Wehringen.
 
(2) Von WinSport in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
 
(3) WinSport kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden –vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen WinSport gegenüber nicht nachkommt.
 
(4) WinSport haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die WinSport nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse WinSport die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist WinSport zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber WinSport vom Vertrag zurücktreten.
 
§ 6 Erfüllungsort und Abnahme, sofern der Kunde Unternehmer ist
 
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 86517 Wehringen soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet WinSport auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.
 
(2) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn
      die Lieferung und, sofern WinSport auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,
      WinSport dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Regelung mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,
      seit der Lieferung oder Installation zwölf Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind, und
      der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines WinSport angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.
 
§ 7 Nichtverfügbarkeit, Ersatzlieferung
 
Für den Fall der Nichtverfügbarkeit eines bestellten Artikels, behält sich „WinSport“ vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und dieser schriftlich der Ersatzlieferung zustimmt. Ist dies nicht möglich oder stimmt der Kunde nicht zu, kann „WinSport“ die versprochene Leistung nicht erbringen. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
 
§ 8 Gewährleistung
 
Gewährleistungsregelungen gegenüber Verbrauchern
 
(1) Es besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht, insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
 
(2) Sollte im Angebot eine Garantie angegeben werden, so bleibt die gesetzliche Mängelhaftung  hiervon unberührt.
 
Gewährleistungsregelungen gegenüber Unternehmern
 
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
 
(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn WinSport nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Schriftform zugegangen ist. Auf Verlangen von WinSport ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an WinSport zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet WinSport die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
 
(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist WinSport nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
 
(4) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die WinSport aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird WinSport nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen WinSport bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen WinSport gehemmt.
 
(5) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
 
(6) Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens durch WinSport werden durch vorstehende Gewährleistungsregelungen nicht eingeschränkt.
 
§ 9 Eigentumsvorbehalt
 
Regelungen zum Eigentumsvorbehalt gegenüber Verbrauchern
 
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von „WinSport“.
 
Regelungen zum Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern
 
 (1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von WinSport gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).
 
(2) Die von WinSport an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von WinSport. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
 
(3) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für WinSport.
 
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
 
(5) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von WinSport als Hersteller erfolgt und WinSport unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei WinSport eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an WinSport. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt WinSport, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
 
(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von WinSport an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an WinSport ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie zB. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. WinSport ermächtigt den Kunden widerruflich, die an WinSport abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung von WinSport einzuziehen. WinSport darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
 
(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von WinSport hinweisen und WinSport hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, WinSport die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde WinSport.
 
(8) WinSport wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.
 
(9) Tritt WinSport bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
                                                                    
§ 10 Verfahren zum Umgang mit Beschwerden, Streitschlichtungsverfahren
 
Unser Verfahren zum Umgang mit Beschwerden entspricht den Erfordernissen der fachlichen Sorgfalt. Sollten Sie demnach Beschwerden vorbringen wollen, können Sie dies über alle hier genannten Kommunikationsmittel und Adressen/Nummern schriftlich oder mündlich tun. Eine zeitnahe Bearbeitung wird zugesichert.
Unabhängig davon können Sie unter folgendem Link die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten erreichen:
 
Es wird darauf hingewiesen, dass der Anbieter weder verpflichtet noch bereit ist, an  Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 
§ 11 Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
 
Das Widerrufsrecht besteht nicht wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und mithin als Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt.
 
Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
- zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
- zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat;
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
- bei Verbrauchern, soweit die Bestellung aus einem und die Sendung in ein Land erfolgt, das nicht Mitglied der europäischen Union ist.
 
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen
- zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
- zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
- zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
 
 
 
§ 12 Hinweise zur Verpackungsverordnung
 
Wir weisen darauf hin, dass wir entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einem zugelassenen Dualen System angeschlossen sind.
 
§ 13 Hinweise nach dem Batteriegesetz
 
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Hierzu können Sie Ihre alten Batterien unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall dort abgeben, wo Batterien verkauft werden. Sie können gebrauchte Batterien auch an uns unter der oben angegebenen Adresse zurücksenden. Wir werden diese dann fachgerecht und kostenfrei für Sie entsorgen. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
 
Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.
 
Die Zeichen unter der Mülltonne stehen für:
 
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber
 
§ 14 Schlussbestimmungen
 
(1) Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt insbesondere für den bereits geschlossenen Vertrag. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Anderes gilt nur, wenn in diesem Fall das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt. Dann ist der Vertrag insgesamt unwirksam.
 
(2) Die Beziehungen zwischen WinSport und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des UN-Kauf-
rechts.
 
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich rechtliches Sondervermögen oder Verbraucher, der aber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht zu ermitteln ist, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen WinSport und dem Kunden der Ort unseres Geschäftssitzes. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
 
Hinweis:
Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass WinSport Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (zB. Versicherungen) zu übermitteln.
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